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Vorlagen oder Vorschriften technischer Art sind Vorbilder für die Herstellung von technischen Wirtschaftsgütern. Darunter fallen aber etwa nicht Prospekte oder Gebrauchsanweisungen für Abnehmer des fertigen Erzeugnisses.“ Die Strafdrohung ist dieselbe wie beim Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (siehe oben).
Die strafrechtliche Verfolgung erfolgt jeweils nur auf Antrag des Verletzten (Privatanklagedelikt). [gravityview id=“11837″ page_size=“50″ lightbox=“0″ sort_field=“1″]